devakto GmbH
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der devakto GmbH und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der devakto GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen mit uns bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch uns oder durch Ausführung. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen.
Da Fehlersuche Arbeitszeit ist, wird im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil: der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte, der beanstandete Fehler auf Fehlbedienung zurückzuführen ist, ein benötigtes Ersatzteil nicht verfügbar ist, der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt, oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.
Bei der Beauftragung mit der Anpassung von Office-Anwendungen oder sonstiger Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden treffen die Parteien über den genauen Inhalt der geschuldeten Leistung eine schriftliche Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche für die Bestimmung der Leistung erforderlichen Informationen vollständig zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Urheberrechte an unseren Programmierleistungen und der Quellcode stehen allein der devakto GmbH zu. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung das Recht zur zeitlich unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke.
Die Einhaltung von Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Für festgeplante Termine bei Nicht-Service-Kunden muss eine eventuelle Termin-Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, sonst wird eine Ausfallzeit-Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der devakto GmbH Eigentum der devakto GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern und der devakto GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
Diejenigen Teile oder Leistungen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Der Auftraggeber hat Sachmängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Uns ist stets zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. in dem Vertrag genannten Preise. Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gelten die zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Preise. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung von Arbeiten nach Zeitaufwand erfolgt grundsätzlich aufgerundet nach den bei devakto GmbH üblichen Serviceeinheiten (15 Minuten).
Zahlungen für Warenlieferung, Software, Reparaturen, Hotline, Installationen und Einweisungen sind, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, fällig ohne jeden Abzug nach 7 Tagen netto.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten wird als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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